Die Geschichte von Berlin
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Um 1230 wurden die beiden Siedlungen Cölln auf der Spreeinsel und Berlin am nördlichen Spreeufer gegründet. Cölln wird urkundlich zuerst 1237, Berlin 1244 erwähnt. Sie schlossen sich im 14. Jh. der Hanse an. 1442 brach der Hohenzoller Friedrich II die städtische Selbständigkeit. Seit 1486 war Berlin ständig der Regierungssitz der brandenburgischen Kurfürsten und seit 1701 preußischen Könige. 1871 wurde Berlin Reichshauptstadt. Groß-Berlin entstand 1920 nach der Eingemeindung von den benachbarten sieben Stadt- und 59 Landgemeinden. Groß- Berlin wurde in 20 Bezirke mit eigenem Bürgermeister eingeteilt. Im 2. Weltkrieg wurde Berlin durch starke alliierte Luftangriffe und schwere Kämpfe bei der Eroberung der Stadt durch die sowjetische Armee stark beschädigt. Im Juni 1945 besetzten die amerikanischen, britischen und französischen Truppen die Stadt. Die Stadt wurde in vier Sektoren aufgeteilt. Seit dem 13.August 1961 wurde die Sektorengrenze zwischen Ost-(sowjetischen Sektor) und West-Berlin (Amerikanikanischen, brititischen, französischen Sektoren) abgeriegelt. Und später wurde die Grenze durch die Berliner Mauer abgeriegelt. Die DDR entstand aus dem Ost-Sektor.
Mit der Wende in der DDR fiel die Berliner Mauer und wurde am 09.November 1989 passierbar. Am 03.Oktober 1990 entstand mit der Vereinigung ein Land Deutschland. Im Juni 1991 entschied der Bundestag das Berlin wieder Hauptstadt wird.
Berlin ist heute ein deutsches Land und zugleich eine Stadt. Dementsprechend nimmt es staatliche und kommunale Aufgaben wahr. Gemäß den Prinzipien eines demokratischen Staates sind die vom Volk ausgehenden öffentlichen Gewalten geteilt: in eine vollziehende, eine gesetzgebende und eine Recht sprechende. Das Land entsendet Vertreter in den Deutschen Bundesrat, die wahlberechtigten Berliner wählen Abgeordnete für den Deutschen Bundestag. Die kommunale Ebene ist in 23 Bezirke gegliedert, die aufgrund der Bezirksreform in 12 Einheiten aufgehen sollen.
Die Verfassung des Landes Berlin ist in einer Volksabstimmung am 22.Oktober 1995 von 75,1 Prozent der Abstimmungsberechtigten angenommen worden. In großen Teilen schreibt sie die Berliner Verfassung von 1950 fort. Zu den wesentlichen Neuerungen zählen die Vertiefung einklagbarer Grundrechte und die Erweiterung des Katalogs der Staatsziele (unter anderem das Recht auf Arbeit, Bildung und angemessenen Wohnraum). Auch Umwelt- und Datenschutz haben jetzt Verfassungsrang. Die Beteiligungsrechte der Bürger durch Elemente der direkten Demokratie wie Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksentscheid sind erweitert worden. Seit 1992 überwacht der Verfassungsgerichtshof die Einhaltung der Verfassung.